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21.12.2000, Berlin:
Bundesverwaltungsgericht:

Freiheit. Der freie Glaube. Hans Söllner hat einen Antrag auf den Anbau einer Handvoll Hanfpflanzen für den Eigenbedarf gestellt. Um eine sehr alte Tradition bayrischer Bauern und Handwerker fortzusetzen und seinen Glauben als Rasta frei zu leben. Der Antrag wurde vom Bundesverwaltungsgericht Berlin abgelehnt.

Schon damals räumte der Oberbundesanwalt ein, das 
„althergebrachte Fehleinschätzungen über das Abhängigkeitspotential oder die Schrittmacherfunktion für härtere Drogen korrigiert werden müssten. Die bisher überwiegend angenommenen Wirkungen und Konsequenzen des Cannabiskonsums hätten sich als weniger dramatisch und gefährlich erwiesen.“

Das war vor über zwei Jahrzehnten. Hoffen wir, das bald ein paar „Fehleinschätzungen korrigiert“ werden.

Ich geh mit Euch.